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Bestattung

Begleitung und Unterstützung beim Abschied

Wenn ein Mensch gestorben ist, müssen Angehörige, Freundinnen und Freunde Abschied nehmen.
Die Bestattung ist dabei der bedeutsamste, aber meist auch der schwierigste Schritt.
Sie ist das Zeichen, dass der oder die Verstorbene gegangen ist.
Die Kirche steht Ihnen bei, damit Sie in dieser schweren Zeit gut und in Würde Abschied nehmen können.

Fragen und Antworten zur Bestattung

Nach dem Tod eines Menschen beauftragen Angehörige ein Bestattungsunternehmen, das der zuständigen Pfarrerin oder dem Pfarrer Bescheid gibt. Sie oder er setzt sich – soweit möglich – im Laufe eines Tages mit den Angehörigen in Verbindung und vereinbart einen Gesprächstermin. Im Trauergespräch wird in Ruhe alles Weitere besprochen. Hier finden Trauer, Erinnerung und persönliche Fragen ihren Platz. Für Pfarrerinnen und Pfarrer ist es wichtig, etwas aus dem Leben des oder der Verstorbenen zu erfahren, vor allem, wenn es zu Lebzeiten keinen Kontakt gab. Im Trauergespräch kann auch vereinbart werden, wie Trauerfeier und Bestattung gestaltet werden. In diesem Gespräch können Angehörige Musikwünsche und einen Text für die Ansprache klären.

Sie benötigen die Sterbeurkunde (Kopie) der oder des Verstorbenen.

Soll die oder der Verstorbene außerhalb der Wohnort-Gemeinde bestattet werden? Dann ist zusätzlich ein so genannter Entlass-Schein (Dimissoriale) nötig. Diesen Entlass-Schein erhalten Sie bei den Standard-Assistenzen in Ihrem Kirchenbezirk. Ansprechpartnerinnen im Protestantischen Kirchenbezirk Ludwigshafen sind Elke Weingardt (Tel. 06 21 - 52 05 826, E-Mail elke.weingardt(at)evkirchepfalz.de) und Angelika Belger (Tel. 06 21 - 52 05 825, E-Mail angelika.belger(at)evkirchepfalz.de). Kontaktdaten von anderen Kirchenbezirken in der Protestantischen Landeskirchen finden Sie unter evkirchepfalz.de.

Nach der alten Tradition wurde von der oder dem Verstorbenen im Haus Abschied genommen. Heute geschieht das vor allem in Krankenhäusern, Altenheimen und Hospizen. Die Tradition der Aussegnung des Verstorbenen im Wohnhaus kann und darf jederzeit wiederbelebt werden.

Selbstverständlich kann jeder Mensch, der Mitglied der Kirche ist, mit einer Trauerfeier verabschiedet und auf dem Friedhof beigesetzt werden. Die kirchliche Lehre lehnt zwar den Suizid ab aufgrund des fünften Gebotes: "Du sollst nicht töten!" Aber sie verweigert weder dem Verstorbenen die kirchliche Bestattung noch den Angehörigen die seelsorgliche Begleitung.

Wer aus der Kirche ausgetreten ist, hat damit erklärt, dass er auf seine Pflichten und auf seine Rechte in der Gemeinde verzichtet. Dies schließt auch den bewussten Verzicht auf eine kirchliche Bestattung ein. Dieser Wunsch sollte respektiert werden.

Wenn Sie als Angehörige Trost und kirchlichen Beistand suchen, können Sie sich selbstverständlich an Ihre Pfarrerin oder Ihren Pfarrer wenden. In besonderen Fällen kann aus seelsorglichen Gründen dennoch eine kirchliche Trauerfeier stattfinden. Sprechen Sie mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer darüber.

Häufig äußern Menschen zu Lebzeiten, wie sie bestattet werden möchten. Diese Wünsche sollten soweit wie möglich beachtet werden. Wenn in einem Testament die Bestattungsform erwähnt ist, müssen sich Angehörige daran halten. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten. Sprechen Sie mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer, wie die Bestattung gestaltet werden kann.

Nein. Die Bestattung erfolgt in der Konfession, die der oder die Verstorbene hatte. Ausnahmen können mit dem zuständigen Pfarramt besprochen werden.

Die Zuständigkeit für die jeweilige Trauerfeier und Bestattung ist in der Evangelischen Kirche geregelt: Grundsätzlich ist der Pfarrer oder die Pfarrerin des Wohnorts der oder des Verstorbenen zuständig. Viele Kirchengemeinden arbeiten zusammen und vereinbaren sogenannte "Amtswochen". In dieser Zeit ist eine Pfarrerin oder ein Pfarrer für die Bestattungen mehrerer Gemeinden zuständig. Wenn möglich werden besondere Wünsche der Angehörigen berücksichtigt.

Grundsätzlich ist eine Erdbestattung oder eine Feuerbestattung möglich. Eine Sonderform der Feuerbestattung ist die Seebestattung, bei der die Urne dem Meer übergeben wird.

Bei einer Feuerbestattung verabschiedet sich die Trauergemeinde nach der Trauerfeier vor dem Sarg der oder des Verstorbenen. Die Urne wird später mit einer kurzen Feier beigesetzt.

Bei einer anonymen Bestattung wird die Urne auf einer Friedhofsfläche (meist unter einem Rasen) beigesetzt. Angehörige sind nicht dabei. Für manche Angehörige ist die anonyme Beisetzung problematisch, weil sie keinen Ort für ihre Trauer finden.

Als neue Bestattungsform etablieren sich zurzeit die Friedwälder. Dabei wird die Asche des oder der Verstorbenen in einer biologisch abbaubaren Urne zwischen den Wurzeln eines
Baumes beigesetzt. Der Baum ist Grab und Grabmal zugleich.

Die Kirche hat keine grundsätzlichen Einwände gegen diese Bestattungsform, sofern an der Grabstelle der Namen des oder der Verstorbenen und eine christlichen Glaubenssymbolik (Kreuz, Fisch, Kelch) angebracht werden können. Die Rückkehr des toten Körpers in den Kreislauf der Natur wird in der Bestattungsliturgie ausdrücklich erwähnt, wenn es heißt: „Erde zu Erde …“ Sie wird aber ausdrücklich mit dem Zuspruch der Auferstehung verbunden. Diese Hoffnung macht die christliche Bestattung aus.

Mit der Kirche gibt es dabei keine Probleme. Ob Auswärtige auf einem Friedhof beigesetzt werden können, bestimmen die Regeln des jeweiligen Friedhofs.
 

Singen kann helfen und trösten. Lieder helfen, Worte zu finden. Auch wenn Sie selbst nicht singen wollen oder können, gibt es meist Menschen im Trauergottesdienst, die mitsingen. Sie können aber auch ein oder zwei Instrumental- oder Orgelstücke spielen lassen.

Das ist möglich, wie auch Beiträge eines Vereins, dem die oder der Verstorbene angehörte. Solche Beteiligungen sind jedoch nicht Teil des Gottesdienstes und schließen sich in der Regel an die kirchliche Trauerfeier an, finden also meist am Grab statt.

Neben den Kosten für den Sarg, das Grab und die Kränze können Gebühren für die Nutzung der Friedhofskapelle und einer Organistin oder eines Organisten hinzukommen. Für den Dienst des Pfarrers oder der Pfarrerin bei einer Bestattung gibt es keine Gebühren. Findet die Trauerfeier in der Kirche statt, ist dies kostenlos. Dort wird in der Regel um eine Kollekte am Ausgang gebeten - wie bei anderen Gottesdiensten auch.

In vielen Kirchengemeinden gibt es ehrenamtliche Besuchsdienste und Gruppen für trauernde Angehörige. Spezielle Angebote wenden sich zum Beispiel an Eltern, die ein Kind verloren haben, oder an
Angehörige nach einem Suizid in der Familie.