Bezirkssynode befürwortet Kurs der Landeskirche
Die Bezirkssynode – das "Parlament" des Kirchenbezirks – unterstützt mehrheitlich, dass die Verfassung der pfälzischen Landeskirche geändert wird. Auf ihrer Sondersitzung am Samstag konnten alle Synodalen ihre persönlichen Stellungnahmen zum Entwurf der neuen Kirchenverfassung formulieren. Die Änderungen in der Verfassung sind ein wesentlicher Schritt, damit Reformen umgesetzt werden können.
Die Haltung der Synodalen war zu sieben Punkten gefragt:
- neue Gemeindeformen, wie zum Beispiel die Personalgemeinde
- rechtlicher Status von Kirchengemeinden
Er soll sich ändern von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu einer Körperschaft des kirchlichen Rechts. Damit sollen die Kirchengemeinden von umfangreichen Verwaltungsaufgaben entlastet werden. Dieser Schritt bedeutet unter anderem aber auch, dass sie ihr Eigentum an den Kirchenbezirk übertragen. Der Kirchenbezirk tritt künftig ein für Eigentum, Vermögen, Verträge und Genehmigungen der Kirchengemeinden. Kirchengemeiden sollen ein Budget erhalten, über das sie verfügen können.
Künftig soll es in der Landeskirche nur noch fünf öffentlich-rechtliche Körperschaften geben: vier Kirchenbezirke und die Landeskirche selbst.
- Kirchenbezirke werden umbenannt in Bezirkskirchengemeinde
- neues Pfarrsystem
Die Bindung von einer Pfarrerin oder einem Pfarrer an eine bestimmte Kirchengemeinde wird gelöst. Stattdessen arbeiten Pfarrerinnen und Pfarrer in Regio-Teams zusammen, um flexibel reagieren zu können. Den Regio-Teams sollen zudem andere Berufsgruppen und Ehrenamtliche angehören. Hintergrund ist die sinkende Zahl an Pfarrerinnen und Pfarrern. Schon jetzt sind viele Gemeindepfarrstellen unbesetzt.
- Zusammensetzung von Presbyterien
Mangelnder Nachwuchs ist auch der Grund dafür, dass die Presbyterien künftig ausschließlich aus Ehrenamtlichen bestehen sollen. Pfarrerinnen und Pfarrer übernehmen dann nur noch eine beratende Funktion.
- Größe und Zusammensetzung von Bezirkssynode und Bezirkskirchenrat
- Zusammensetzung, Reglungen und wichtigste Aufgaben von Landessynode und Kirchenregierung
Jede und jeder Synodale konnte auf einem Papierbogen vermerken, ob sie oder er dem jeweiligen Änderungsvorschlag zustimmt und Kommentare notieren. Eine Schnellauswertung ergab, dass die Mehrheit der 60 Synodalen alle Änderungen grundsätzlich befürwortet. Etliche meldeten dabei kleine Bedenken an.
Der Landeskirchenrat nimmt die Stellungnahmen entgegen, bereitet sie KI-unterstützt auf und stellt sie der Landessynode zur Verfügung. Die Landessynode entscheidet im Frühjahr 2027 abschließend über die Änderungen in Verfassung und Gesetzen.
Bereits im März hatte die Bezirkssynode für drei geplante Gesetzesänderungen gestimmt. Das betrifft die Fusion der Kirchenbezirke, eines landeskirchenweiten Kita-Trägers sowie die Änderung des Kirchenverwaltungsgesetzes.
Die Änderungen in Verfassung und Gesetzen sind grundlegend, damit Reformen in Kraft treten können. Der kirchliche Wandel ist nötig, denn bis zum Jahr 2035 sollen 60 Millionen Euro eingespart werden. Auslöser ist der Rückgang von Kirchenmitgliedern. yvw
Info
Mehr zum Reformprozess der Landeskirche unter evkirchpfalz.de

