Zum Hauptinhalt springen

Bezirkssynode stellt sich hinter Reformen

Die Synodalen stimmten mehrheitlich den Änderungen zu. Foto: Prot. Dekanat LU/Wagner

Die Synode des Protestantischen Kirchenbezirks Ludwigshafen befürwortet den Reformprozess der Landeskirche. Auf ihrer Tagung am 14. März stimmten die Synodalen mit großer Mehrheit für drei geplante Gesetzesänderungen. Alle drei Änderungen verfolgen das Ziel, Verwaltungsarbeit zu bündeln und effektiver zu gestalten.

Hintergrund: Die pfälzische Landeskirche befindet sich im Reformprozess, bis 2035 sollen 60 Millionen Euro eingespart werden. Auslöser ist der Rückgang von Kirchenmitgliedern und damit Einnahmen durch die Kirchensteuer. Damit Reformen in Kraft treten können, muss die Landeskirche ihre Verfassung und Gesetze ändern.

In diesem Jahr können Bezirkssynoden, Presbyterien und weitere Gremien zum Entwurf der neuen Kirchenverfassung sowie zu drei Gesetzesänderungen Stellung nehmen. Alle Stellungnahmen fließen in die Überarbeitung der Entwürfe ein. Im Frühjahr 2027 entscheidet die Landessynode über diese überarbeiteten Entwürfe.

Kirchenbezirke: Aus vier mach einen

Die Synodalen zeigten sich einverstanden, dass aus bislang 15 Kirchenbezirken vier große Einheiten werden. Für den Kirchenbezirk Ludwigshafen bedeutet dies eine Fusion mit den Kirchenbezirken Frankenthal, Speyer und Germersheim.

Kitas unter ein gemeinsames Dach

Zudem stimmten sie zu, dass es künftig in der Landeskirche nur einen einzigen Träger für alle protestantischen Kindertagesstätten geben soll. Der Landeskirchenart verspricht sich neben einer schlankeren Verwaltung einen besseren Ausgangspunkt für Verhandlungen mit Land und Kommunen bei finanziellen Fragen.

Der gemeinsame Kita-Träger soll bis spätestens Ende 2030 seine Arbeit aufnehmen. Demzufolge würde der bestehende Kita-Träger der 20 protestantischen Kitas in Ludwigshafen und Altrip in die neue Organisation eingehen. Die Synodalen betonten in ihrer Stellungnahme, dass vor Ort die enge Verbindung mit dem kirchlichen Leben sichergestellt werden soll und dort Pfarrerinnen und Pfarrer Ansprechpartner bleiben sollen.

Eine Verwaltung für alle

Zudem beriet die Bezirkssynode über eine geplante Änderung, die das Kirchenverwaltungsgesetz betrifft: Hier schlägt der Landeskirchenrat eine gemeinsame Verwaltung für Landeskirche, Kirchenbezirke und Kirchengemeinden vor – aber unabhängig von der Kita-Verwaltung. Das soll die kirchliche Arbeit vor Ort von Verwaltungsaufgaben entlasten, um mehr Raum für seelsorgliche und inhaltliche Aufgaben zu schaffen. yvw

Info

Mehr zum Reformprozess der Landeskirche unter evkirchpfalz.de